Per Kirkeby, Ohne Titel (Folge von 6 Farbholzschnitten)mhk, Inv. Nr. G44942
Per Kirkeby: Ohne Titel (Folge von 6 Farbholzschnitten), 2001 ©

Förderung

Seit ihrer Gründung 1988 durch die hessische Landesregierung unterstützt die Hessische Kulturstiftung landesweit gemeinnützige Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur. Museen, Bibliotheken und Archive können Zuschüsse für unterschiedliche Aufgaben beantragen, wie etwa die wissenschaftliche Bearbeitung, die Dokumentation und Präsentation oder den Ankauf von herausragenden Kunstobjekten und Kulturgütern. In den über drei Jahrzehnten ihres Bestehens hat die Hessische Kulturstiftung inzwischen rund 690 Ankaufs-, Ausstellungs- und Publikationsprojekte mit rund 46 Mio. Euro mitfinanziert. Dazu zählen gezielte Sammlungsergänzungen durch historische und zeitgenössische Kunstwerke, Archivalien und Handschriften ebenso wie temporäre Ausstellungen zu kunst- und kulturhistorischen Themen, Kataloge sowie wissenschaftliche Dokumentations- und Vermittlungsvorhaben.

Die Hessische Kulturstiftung vergibt Zuschüsse nur anteilig in Form von Drittelfinanzierungen oder zur Abdeckung eines Fehlbedarfs.

Die aktuellen Richtlinien zur Antragstellung können unter dem Menüpunkt downloads heruntergeladen werden.

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