Reise- und Residenzstipendien
Ein wesentlicher Bestandteil der Stiftungsarbeit ist das 1992 initiierte Stipendienprogramm. Die Hessische Kulturstiftung vergibt im Zweijahresrhythmus Reise- oder Residenzstipendien von bis zu 12 Monaten an Künstler:innen der bildnerischen Medien, die…
- in Hessen geboren sind,
- in Hessen leben
- oder ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.
Reise- oder Residenzstipendium
Im Zusammenhang mit einem konkreten künstlerischen Vorhaben fördert die Stiftung bildende Künstler:innen jeden Alters mit Reise- und Residenzstipendien. Die Reisestipendien gelten für frei gewählte Ziele im In- und Ausland. Für die Residenzstipendien stellt die Stiftung eigene Residenzen in London, New York City, Paris und Istanbul zur Verfügung. Ab 2027 werden Bewerber:innen auch Residenzen im Goethe-Institut Villa Kamogawa in Kyoto angeboten.
Ziel und Zweck des Stipendienprogramms
Mit den Reise- und Residenzstipendien erhalten die Künstler:innen die Gelegenheit, sich in einem neuen Umfeld ganz ihren Projekten und Forschungsvorhaben zu widmen. Durch die Auseinandersetzung mit den künstlerischen Traditionen vor Ort und dem lokalen Kunstgeschehen können die eigene Praxis reflektiert und weiterentwickelt und neue Arbeitsweisen und Perspektiven erschlossen werden. Der Aufenthalt soll neue Impulse für die eigene künstlerische Arbeit geben, den fachlichen und interkulturellen Austausch anregen und den Aufbau internationaler Kontakte und Netzwerke in der Kunstszene unterstützen.
Bis heute hat die Hessische Kulturstiftung mehr als 230 Künstler:innen mit etwa 7,5 Millionen Euro an Stipendienmitteln gefördert. Dies bildet eine Basis für qualitativ hochwertige Kunst, die im internationalen Vergleich bestehen kann.
Bewerbungsverfahren
Die Stipendien werden alle zwei Jahre öffentlich ausgeschrieben. Über ein Onlineportal können sich Künstler:innen, die die Voraussetzungen der Förderungen erfüllen, mit den benötigten Dokumenten sowie einer aussagekräftigen Projektskizze fristgerecht bewerben. Bewerbungen sind ausgeschlossen, wenn in der Vergangenheit bereits ein Stipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt und Brückenstipendien des Landes). Ausführliche Informationen zur Stipendienvergabe finden sich in den Förderrichtlinien.
Auswahlverfahren
In erster Runde ermitteln fünf Juror:innen die Auswahl für die Bewerber:innen-Shortlist. Diese Fachjury setzt sich aus Expert:innen aus dem Bundesgebiet zusammen, die in verschiedenen Bereichen des Kunst- und Kulturbetriebs tätig sind. In einer zweiten Runde werden die 14 Stipendiat:innen über ein Losverfahren aus dieser Shortlist bestimmt.
Nächster Stipendienturnus 2027/2028
Der nächste Stipendienturnus für die Jahre 2027/28 wird von 1. August bis 15. Oktober 2026 ausgeschrieben.
Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen wie auch den Zugang zum digitalen Bewerbungsportal finden Sie hier.


