Bewerbung
Reise- und Residenzstipendien

Liebe Künstler:innen,

das Bewerbungsportal für den 18. Turnus der Vergabe der Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung wird am 1. August 2026 geöffnet. Bis zum 15. Oktober 2026 sind die Bewerbungsunterlagen über dieses Portal einzureichen. Zum Bewerbungsportal gelangen Sie ab 1. August auf dieser Seite unter der Überschrift Link zum Bewerbungsportal.

Wer sich bewerben kann

Für die altersunabhängigen Stipendien bewerben können sich bildende Künstler:innen,
a) die in Hessen geboren sind oder
b) die seit mindestens 1. Januar 2025 in Hessen leben (Erstwohnsitz) oder
c) die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.

Es gibt keine Altersbeschränkung.

Bewerbungen von Künstler:innen-Duos sind möglich.

Bewerbungen sind ausgeschlossen,
a) wenn in der Vergangenheit bereits ein Reise- oder ein Residenzstipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes Hessen).
b) wenn ein Studium oder eine Ausbildung absolviert wird und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
c) bei Anträgen von Angehörigen der Jurymitglieder sowie von Angestellten der Hessischen Kulturstiftung und deren Angehörigen.

Details und Zahlen zu den Reise- und Residenzstipendien 2027/2028

Die Stiftung vergibt für die Jahre 2027 und 2028 insgesamt 5 freie Reisestipendien (mind. 3 bis max. 12 Monate), 7 Residenzstipendien (New York City, London, Paris: 12 Monate, Istanbul: 6 Monate) sowie 2 kombinierte Residenz- und Reisestipendien (Residenz im Goethe-Institut Villa Kamogawa in Kyoto: 3 Monate, anschließende individuelle Reise- und Arbeitsphase in Japan: 3 Monate):

2027/2028:

5 x Reisestipendien (à 25.000 Euro)

2027:

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York City (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)
  • 2 x sechsmonatiges Residenzstipendium Istanbul (à 12.500 Euro)
  • 1 x dreimonatiges Residenzstipendium Kyoto mit anschließender freier Reise- und Arbeitsphase in Japan (à 15.000 Euro)

2028:

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York City (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium London (à 25.000 Euro)
  • 1 x dreimonatiges Residenzstipendium Kyoto mit anschließender freier Reise- und Arbeitsphase in Japan (à 15.000 Euro)

Zur Produktion neuer Arbeiten aus dem Stipendium oder deren Präsentation in Ausstellungen oder Publikationen werden zusätzlich bis zu 7.700 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Zuschuss kann bis zu drei Jahre nach Abschluss des Stipendiums in Anspruch genommen werden.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos ausschließlich zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Angaben zum künstlerischen Werdegang bzw. bei Künstler:innen-Duos zur künstlerischen Zusammenarbeit (Kurzlebenslauf, Einzel- und Gruppenausstellungen, erhaltene Auszeichnungen und Stipendien)
  • Projektvorhaben/Projektskizze (max. 6.000 Zeichen à 3 Seiten)
  • digitales Abbildungsmaterial / Videos (max. 10 MB)
  • Angaben zu zwei Ansprechpersonen aus Ihrem professionellen Umfeld, die ggf. auf Rückfragen zu Ihrer künstlerischen Entwicklung Auskunft geben können
  • Pflichtanlagen: Identitätsausweis (Personalausweis oder Reisepass) und Nachweis zu einer der drei Bewerbungsvoraussetzungen
  • sonstige Anlagen: Portfolio, Zeugnisse, Publikationen etc. (pro PDF-Datei max. 10 MB)

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2026. Das Bewerbungsportal wird um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) geschlossen. Es können dann keine weiteren Bewerbungen mehr hochgeladen werden.

Auswahlverfahren

Fünf Juror:innen wählen in einer ersten Auswahlrunde Bewerber:innen für die Shortlist. In einer zweiten Runde werden die 14 Stipendiat:innen dann mittels Losverfahren (random selection) aus dieser Shortlist bestimmt.

Es werden alle Bewerbungen auf die Bewerbungsvoraussetzungen geprüft.

Sollte es Rückfragen zu Ihren Angaben geben, melden wir uns bei Ihnen. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Status Ihrer Bewerbung ab.

Bekanntgabe Förderentscheidung

Die Förderentscheidung für ein Stipendium der Stiftung erfolgt voraussichtlich im November 2026. Die offizielle Bekanntgabe des Förderentscheids erfolgt im Dezember 2026. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Wir melden uns sowohl im Fall einer Zusage als auch einer Absage bei allen Bewerber:innen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht nicht.

Link zum Bewerbungsportal

Hier geht es ab 1. August zum Bewerbungsportal.

Für weitere Informationen

Hier geht es zu unserem Download-Bereich mit den Förderrichtlinien und FAQ.

Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen, sind gespannt auf die vielen künstlerischen Positionen und wünschen allen Bewerber:innen viel Erfolg!

Ansprechpersonen

Tristan Lorenz
Stellvertretender Geschäftsführer / Internationales Stipendienprogramm
Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Telefon: +49 611 58 53 43 44
lorenz@hkst.de

Viola Gerber
Bewerbungsverfahren des Stipendienprogramms
Telefon +49 611 585 343 53 (Telefonsprechzeiten: Mo und Mi, je 10 bis 15 Uhr)
gerber@hkst.de

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